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Anschlussfinanzierungen: was sind Forwardzuschläge?

Ein Forwarddarlehen ist ein ganz normales Darlehen, das nur zwei kleine Besonderheiten hat: die Auszahlung des Darlehens erfolgt in “weiter Zukunft” (also in mehr als 6 bzw. 12 Monaten) und es fallen keine Bereitstellungszinsen an.

Wer ein “normales” Darlehen aufnimmt und dieses Darlehen nicht abruft, muß ab einem bestimmten Zeitpunkt Bereitstellungszinsen zahlen. Das Zinsen nur dafür, dass die Bank das Darlehen bereit stellt. Die Besonderheit bei einem Forwarddarlehen besteht darin, dass diese anfallenden Bereitstellungszinsen nicht in Rechnung gestellt oder vom Konto abgebucht werden. Statt dessen wird der Zinssatz für das Darlehen leicht erhöht. Wie hoch dieser sog. Forwardzuschlag ausfällt, ist von Bank zu Bank sehr unterschiedlich. Hier kann im Grunde jede Bank kalkulieren und rechnen wie sie selbst will. Die Höhe des eigentlichen Forwardzuschlages auf die “Normalkonditionen” wird dabei von den Banken im Darlehensvertrag nicht extra ausgewiesen. Das hat einen einfachen Grund: wie die jeweilige Bank den Zuschlag berechnet oder kalkuliert, spielt für den Endkunden und Darlehensnehmer keine Rolle. Für den ist “nur” der Zinssatz entscheidend, der am Ende dabei herauskommt. Und der steht ja von Anfang an fest und wird im Darlehensvertrag auch klar ausgewiesen.

Wenn Ihnen gegenüber eine Bank damit wirbt, dass man nur geringe Forwardzuschläge berechnet oder bei der Berechnung beispielsweise 12 Monate “frei von Bereitstellungszinsen” ansetzt, ist das schön. Das sagt aber noch lange nicht, dass die Konditionen für das Forwarddarlehen alles in allem gut und günstig sind. Andere Banken kalkulieren ggf. mit höheren Zuschlägen, aber fangen mit deutlich günstigeren Einstiegskonditionen an.

Merke: die Höhe der Forwardzuschläge und deren Kalkulation spielen aus Verbrauchersicht keine Rolle. Es zählt nur der Zinssatz, der “am Ende dabei herauskommt”

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