Neben dem reinen Kaufpreis fallen beim Erwerb einer Immobilie weitere Kosten an, die man nicht vergessen sollte.
Dass zum Kaufpreis noch die sog. Erwerbsnebenkosten (6,50% Grunderwerbsteuer, 2% Notar- und Gerichtskosten und ggf. Maklercourtage) kommen, hat sich ja mittlerweile schon rumgesprochen, aber haben Sie gewusst, dass bei der Finanzierung Ihres Vorhabens beispielsweise nochmals Notar- und Gerichtskosten für die Eintragung von Grundschulden anfallen?
Gerne wird auch vergessen, dass unter Umständen noch Kosten für die öffentliche Erschließung des Grundstücks offen sind. Diese Kosten werden von den Kommunen teilweise erst nach mehreren Jahren oder gar Jahrzehnten abgerechnet. Außerdem sollte man ggf. auch damit rechnen, dass weitere Erschließungsmaßnahmen anstehen, beispielsweise Radwegebau. Auch die Kosten sind dann vom Käufer der Immobilie zu tragen.
Damit Sie die Gesamtkosten bei dem Kauf einer bereits bestehenden Immobilie genau berechnen können, stellen wir Interessenten kostenlos ein Excel-Tool zur Verfügung. Dieses senden wir Ihnen nach Eingang Ihrer Online-Anfrage gerne per E- Mail zu.
Abgesehen von der vergleichsweise hohen Grunderwerbsteuer (6,5 Prozent) fallen in Schleswig-Holstein keine besonderen Erwerbsnebenkosten an.
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