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KfW-Programm Energieeffizient Sanieren in Schleswig-Holstein

Mit das KfW-Programm “Energieeffizient Sanieren” gibt es in zwei Varianten: als zinsverbilligtes Darlehen oder in Form eines einmaligen Zuschusses.

Was wird gefördert?

  • Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
  • alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines sog. “KfW-Effizienzhauses” beitragen
  • Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen

Förderfähige Gebäude

Für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.

Wer wird gefördert?

Kreditvariante:

  • Privatpersonen (unabhängig von Alter, Einkommen, Familienstand usw.)
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Zuschussvariante:

  • Eigentümer (Privatpersonen)
    • bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser
    • bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)

Wie hoch wird gefördert?

Gefördert werden 100 % der förderfähigen Kosten, allerdings gibt es Höchstgrenzen wie folgt:

Kreditvariante:

  • maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und Tilgungszuschuss von 5 % oder 12,5%
  • maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen

Zuschuss

  • KfW-Effizienzhaus, je nach erreichtem Niveau - 17,5 % (maximal 13.125 Euro) oder 10 % (maximal 7.500 Euro) Zuschuss zu den Investitionskosten pro Wohneinheit
  • Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen - 5 % (maximal       2.500 Euro) Zuschuss zu den Investitionskosten pro Wohneinheit

Wann und wie beantragt man die Mittel?

Die Mittel müssen vor Maßnahmenbeginn beantragt werden.

=> Kreditvariante

Die Antragstellung erfolgt immer über ”durchleitende Bank” (beispielsweise über die auch der Immobilienerwerb finanziert wird).

=> Zuschussvariante:

Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW.

Baubegleitung

Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt, dann kann zusätzlich ein "Zuschuss zur Baubegleitung" aus dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer 431) bei der KfW beantragt werden.

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