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Anschlussfinanzierungen: Zinsbindung endet in spätestens 36 Monaten

Wenn die Zinsbindung Ihrer Darlehen in in maximal 3 Jahren endet, können Sie sich die aktuellen Zinskonditionen mittels eines sog. Forwarddarlehens sichern. Dabei handelt es sich um ein ganz normales Annuitätendarlehen mit laufender Zins- und Tilgungsrate (“Annuität”). Der Abschluss von Bausparverträgen o.ä. ist nicht erforderlich.

Das besondere bei einem Forwarddarlehen: zwar nehmen Sie das Darlehen jetzt auf, das Darlehen wird aber erst ausgezahlt wenn die Zinsbindung Ihrer alten Finanzierung endet (z.B. in 2 oder 3 Jahren). Bis zur Auszahlung des Forwarddarlehens zahlen Sie keine Zinsen. Sie zahlen auch keine Bereitstellungszinsen, denn die werden in Form eines sog. “Forwardzuschlags” auf den Sollzins (Nominalzins) aufgeschlagen. Das Darlehen ist also später etwas teurer als wenn es jetzt sofort ausgezahlt werden würde.

Bei einer Vorlaufzeit von maximal 3 Jahren haben Sie grundsätzlich eine breite Auswahl an Finanzierungsmöglichkeiten bzw. an potentiellen Finanzierungspartnern. Fast alle Banken bieten Forwarddarlehen mit einer Vorlaufzeit von bis zu 3 Jahren an. Allerdings gibt es bei den Forwardzuschlägen erhebliche Unterschiede.  Dabei solte man auch beachten, dass Banken, die Top-Konditionen bei einer kurzfristigen Auszahlung anbieten, nicht unbedingt auch Top-Konditionen für Forwardddarlehen haben.

Wir vergleichen für Sie die Angebote von insgesamt rund 100 Banken und suchen daraus die für Sie günstigsten Angebote heraus. Rufen Sie uns einfach an und wir besprechen, wie Sie zu einem solchen Angebot kommen können. Dieser Service ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

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