Sie möchten sich eine Wohnimmobilie in Schleswig-Holstein zulegen und fragen sich, wie es um den Immobilienmarkt in Schleswig-Holstein bestellt ist? Auf der Basis unserer mehr als 20jährigen Erfahrungen bei der Finanzierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie der Auswertung unterschiedlichster Quellen wollen wir Ihnen hier Anhaltspunkte für Ihre Immobiliensuche geben.
Allgemeine Daten und Infos
(Alle Daten gem. “Zensus 2011”; Quelle Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein)
Es ist nicht leicht, in Schleswig-Holstein Baugrundstücke zu finden. Das gilt insbesondere für die Ballungsgebiete wie den Großraum Hamburg (beispielsweise im Landkreis Stormarn).. Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Baugrundstück sind, sollten Sie sich -neben den bekannten Internetplattformen- vor allem auch bei den Bauämtern der Landkreise darüber informieren, ob weitere Baugebiete aktuell in der Planung sind.
Ferienimmobilien in Schleswig-Holstein
Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus an der Nord- oder Ostsee ist für viele Bundesbürger ein Traum, den sie sich trotz rasant gestiegener Preise erfüllen möchten. Dabei sollte man aber ein paar Feinheiten beachten, denn sonst kann der Traum vom Ferienhaus an der Küste (beispielsweise) schnell “in die Büx gehen”.
Wer eine Ferienwohnung (oder Ferienhaus) kaufen will, um diese zu vermieten, muss darauf achten, dass die Immobilie tatsächlich auch als Ferienwohnung vermietet werden kann (darf). Grund ist, dass die Vermietung als Ferienwohnung eine Form von Beherbergungsgewerbe ist, Ein solches Gewerbe ist aber in normalen allgemeinen Wohngebieten nicht erlaubt. Das bedeutet: nicht jede Immobilie lässt sich einfach so als Ferienwohnung vermieten. Grundsätzlich ist eine solche Vermietung nur in einem ausgewiesenen Feriengebiet zulässig. Dieses Problem ist in Schleswig-Holstein sehr akut, denn hier werden ca, 1/3 aller Ferienimmobilien illegal als Ferienwohnung vermietet. Das kann lange gut gehen, aber spätestens wenn sich Anwohner und Nachbar durch die Feriengäste belästigt fühlen, kann es ziemlichen Ärger geben. Die Konsequenz daraus ist die, dass Ihnen die Behörden eine Vermietung als Ferienwohnung untersagen können.
Wer andererseits eine echte Ferienimmobilie auch zur Eigennutzung erwerben will, muss ebenso ein paar wesentliche Punkte beachten. Zum einen gibt es steuerliche Stolpersteine und zum anderen muss man wissen, dass eine Ferienwohnung bzw. ein Ferienhaus nicht als Erstwohnsitz genutzt werden können.
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